Am 17. Mai 1437 wurde Engelmann von den Landauern gehenkt
Am 17. Mai 1437 wurde der Bergzaberner Engelmann dem Landauer Gericht vorgeführt, zum Tode verurteilt und gehenkt. Er hatte unter Folter den Diebstahl von einigen Schleiern gestanden.
Die Bergzaberner protestierten heftig gegen dieses Urteil, weil sie den Verdacht hatten, dass der Falsche gehenkt werden würde. Trotzdem vollzogen die Landuer umgehend das Urteil.
Einige Tage nach dem Tod Engelmanns stellte sich der wirkliche Dieb in Bergzabern. Der voreilige Vollzug eines Urteils und die Hinrichtung eines Mannes aus einem fremden Bezirk führte zu einiger politischer Verstimmung zwischen der Stadt Landau und dem Herzogtum Zweibrücken, zu dem Bergzaberner gehörte.
Erst zwei Jahre später konnte der Streit beigelegt werden und Landau musste eine Strafe von 1.000 Gulden zahlen.